Sie haben die Möglichkeit anstehende Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit einer elektronischen Unterschrift freizugeben oder zu löschen. Damit Sie diesen Service nutzen können, schließen Sie bitte die "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Servicerechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)" in der aktuellen Fassung mit uns ab.
Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien
Ihre Vorteile im Überblick:
- Einfache und schnelle Freigabe der Dateien
- Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten - rund um die Uhr.
- Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten.
- Bearbeitungszeiten werden verkürzt.
Voraussetzungen:
- Kompatible Anwendung für die Freigabe (z.B. eBanking Business Edition, VR-NetWorld Software)
- Online-Banking-Zugang (VR-NetKey, HBCI oder EBICS)
- Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Servicerechenzentren per Datenfernübertragung (DFÜ)
Hinweis:
Online-Banking-Limit:
Bitte stellen Sie vorab sicher, dass für die Freigabe der SRZ-Zahlungen mit der Bank ein ausreichendes Online-Banking-Limit vereinbart wurde.
Nutzer der VR-NetWorld Software benötigen für die Funktion "Freigabe ZV-Dateien" mindestens die Version 7.20. Hier gelangen Sie zur aktuellen Version.
Im Bereich Anleitungen finden Sie die Online-Freigabemöglichkeiten in den Angeboten der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG. Bei Fragen zu einer anderweitigen Online-Banking-Software wenden Sie sich bitte an Ihren Programmhersteller.
Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien beantragen
Sie können direkt über den Button "Jetzt beantragen" die Umstellung in Auftrag geben. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.