Fragen & Antworten

Sehr geehrte Kunden,

der abschließende Schritt der Verschmelzung der Raiffeisen-Volksbank Ebern eG mit der Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eG zur VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG erfolgt am Wochenende vom 24. bis 26. November 2017.

Bitte beachten Sie, dass Sie an diesem Wochenende von Einschränkungen bei der Nutzung von Geldautomaten, Kartenzahlungen, SB-Services und Online-Banking betroffen sind.

Versorgen Sie sich deshalb rechtzeitig vorher mit genügend Bargeld. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Allgemeine Fragen zur Fusion

Wie ist der Name der „neuen“ Bank?

Der Name der „neuen“ Bank ist VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG.

Was ist der Nutzen der Fusion?

Im Mittelpunkt stehen steigende Kundenanforderungen an eine moderne Bank. Gemeinsam wird es leichter fallen, das zu bewahren, was die beiden Kreditinstitute schon heute auszeichnet und es mit noch individuelleren Angeboten und Beratungsleistungen weiterzuentwickeln sowie technische Innovationen zügig umzusetzen.

Durch das größere Haus entsteht für die Mitarbeiter ein noch attraktiverer Arbeitgeber, der sichere Arbeitsplätze und interessante berufliche Perspektiven bietet.

Mit der Betriebsgröße der „neuen“ Bank wird es möglich sein, die wachsenden Herausforderungen (z.B. steigende Kundenanforderungen, demografischer Wandel, Regulierungsdichte, gesetzliche Anforderungen, etc.) besser zu meistern.

Wie lief der Fusionsprozess ab?

Im April/Mai 2017 gab es Informationsveranstaltungen für die Vertreter der Mitglieder vor Ort. Über das endgültige Zusammengehen der Banken entschieden dann die Vertreterversammlungen am 27.06.2017 (Raiffeisen-Volksbank Ebern eG) und 28.06.2017 (Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eG). Die neue Genossenschaftsbank entstand rückwirkend zum 1. Januar 2017. Die technische Zusammenführung fand am Wochenende vom 24.-26.11.2017 statt.

Wie setzt sich der Vorstand der „neuen“ Bank zusammen?

Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern: Hans-Joachim Autsch, Thomas Lang und Christian Senff (Vorstandssprecher).

Wo ist künftig der (juristische) Hauptsitz der Bank?

Der juristische Hauptsitz wird Lichtenfels sein. Dieser wird aber nicht alleiniger Standort für alle Abteilungen der „neuen“ Bank. Interne Abteilungen werden in Lichtenfels und Ebern angesiedelt sein.

Was passiert mit der Förderung der Vereine und gemeinnützigen Einrichtungen vor Ort?

Gesellschaftliches Engagement wird weiterhin einen hohen Stellenwert in der „neuen“ Bank einnehmen. Vereine und Initiativen vor Ort werden wie gewohnt weiter im erheblichen Umfang begleitet.

Wie lauten BIC und Bankleitzahl der neuen VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG?

BIC und Bankleitzahl werden vereinheitlicht. Änderungen ergeben sich nur für Kunden der Raiffeisen-Volksbank Ebern eG. Die neue VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG übernimmt die Daten der Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eG.

BIC:                GENODEF1LIF

Bankleitzahl:    77091800

Wie lautet die neue Internetadresse der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG?

Die Homepage für die neue Bank ist ab 25.11.2017 unter www.vr-lif-ebn.de zu erreichen.

Erreiche ich meinen Berater auch künftig unter den bekannten Nummern und Adressen?

Alle Telefonnummern bleiben bestehen. Die bisherigen E-Mail-Adressen werden vorübergehend an die neuen E-Mail-Adressen weitergeleitet. Ihr Berater wird Ihnen bei Ihrem nächsten Besuch seine neue E-Mail-Adresse mitteilen.

Geschäftsstellen und persönlicher Ansprechpartner

Was passiert mit den Geschäftsstellen und Ansprechpartnern?

Ein wichtiges Ziel ist der Erhalt der Kundennähe und dazu gehören ganz maßgeblich die Geschäftsstellen. Die „neue“ Bank setzt weiterhin auf persönlichen Service, qualifizierte Beratung und schnelle Entscheidungen vor Ort.

Wie viele Geschäftsstellen hat die „neue“ Bank?

Die Verschmelzung der beiden Banken sichert die Präsenz genossenschaftlicher Finanzdienstleistung durch persönliche Kundenbetreuung und Service vor Ort. Die „neue“ Bank hat dann insgesamt 18 Geschäftsstellen und 1 SB-Geschäftsstelle.

Behalte ich meinen Berater?

Wir werden versuchen, dass Ihr Kundenberater erhalten bleibt. Kleinere Veränderungen in der Geschäftsstellenbesetzung kann es aber geben.

Kann ich meine Geschäfte in allen Geschäftsstellen erledigen?

Mit der technischen Fusion am 25.11.2017 stehen allen Mitgliedern und Kunden sämtliche Standorte der „neuen“ Bank vollumfänglich zur Verfügung.

Konten und Verträge

Bekomme ich eine neue Kontonummer bzw. eine neue IBAN?

Für Kunden der bisherigen Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eG ändert sich nichts. Für Kunden der Raiffeisen-Volksbank Ebern eG werden aus technischen Gründen neue Kontonummern notwendig. Für sie ändert sich somit auch die IBAN, da sich diese Nummer unter anderem aus Bankleitzahl und Kontonummer zusammensetzt. Kunden, die von einer Änderung betroffen sind, werden von uns rechtzeitig schriftlich benachrichtigt. Seit dem 1. Januar 2016 ist die 22-stellige IBAN als europäische Kontonummer auch für Privatkunden Pflicht.

Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?

Auch die Depotnummern ändern sich aus technischen Gründen für die Kunden beider Banken. Sie müssen jedoch nichts veranlassen. Die Umstellung erfolgt für Sie automatisch.

Ändern sich bestehende Verträge?

Nein, alle abgeschlossenen Verträge behalten ihre Gültigkeit. Eine Anpassung oder ein Austausch ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungsaufträge. Wir führen diese ggfs. automatisch zusammen.

Karten

Werden meine VR-BankCard und die Kreditkarte ausgetauscht?

Sofern sich Ihre Kontonummer nicht ändert, können Sie Ihre Karten uneingeschränkt weiternutzen.

Ändert sich im Zuge der Fusion Ihre Kontonummer, funktioniert Ihre VR-BankCard bzw. VR-BankCard Plus auch weiterhin. Diese bleibt wie auch Ihre Kreditkarte (MasterCard oder Visa Karte unserer Banken) bis zu dem auf der Karte eingedruckten Laufzeitende gültig.

ACHTUNG: Vom 24. bis 26.11.2017 (Freitagabend bis ca. Sonntagmorgen) ist Ihre VR-BankCard nur eingeschränkt verwendbar. Bitte versorgen Sie sich für dieses Wochenende rechtzeitig mit Bargeld oder verwenden Sie Ihre Kreditkarte für Kartenzahlungen.

Was geschieht mit meiner Kreditkarte?

Die Karten behalten weiterhin ihre Gültigkeit und können wie bisher verwendet werden. Sollten Sie eine Kreditkarte von einem anderen Unternehmen haben, bei der die Abrechnung über das Girokonto bei uns erfolgt, sollten Sie das Unternehmen über die Änderung der Abrechnungskontonummer informieren.

ACHTUNG: Vom 24. bis 26.11.2017 (Freitagabend bis ca. Sonntagmorgen) ist Ihre VR-BankCard nur eingeschränkt verwendbar. Bitte versorgen Sie sich für dieses Wochenende rechtzeitig mit Bargeld oder verwenden Sie Ihre Kreditkarte für Kartenzahlungen.

Zahlungsverkehr

Gibt es eine Übergangsfrist für Zahlungen bzw. Eingänge mit den alten Kontodaten?

Ja, Zahlungen, die nach dem 25.11.2017 noch in der Kombination „alte Kontonummer und alte Bankleitzahl“ bei uns eingehen, werden für eine längere Übergangszeit auf Ihr Konto weitergeleitet.

Die Kombination von alter Kontonummer mit neuer Bankleitzahl oder umgekehrt führt allerdings zu Fehlbuchungen! Bitte helfen Sie uns diese zu vermeiden, indem Sie bis zum 24.11.2017 Ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl verwenden bzw. eine Änderung bei Dritten erst nach diesem Termin veranlassen. Vielen Dank!

Gibt es Auswirkungen auf meine regelmäßigen Zahlungsvorgänge?

Wir werden möglichst vielen Instituten und Unternehmen die neue Bankleitzahl und Kontonummer mitteilen. Unser Ziel ist es, Sie so wenig wie möglich mit der Umstellung zu belasten.

Alle größeren Institutionen und Firmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen (z.B. Strom, Rundfunk, Telefon, Rente, Tageszeitung usw.), werden direkt über die Änderungen benachrichtigt.

Bei Ihrem Berater und in unseren Geschäftsstellen erhalten Sie Kontoänderungsmeldungen, mit denen Sie selbst über die Daten Ihrer Bankverbindung informieren können. Denken Sie bei der Benachrichtigung Ihrer neuen Kontodaten an Ihren Arbeitgeber, Ihren Versicherungsanbieter, die Vereine, bei denen Sie Mitglied sind usw. Eine Auflistung der Zahlungsverkehrspartner, die wir über die neuen Kontodaten informiert haben, fnden Sie im unten stehendem Link.

Da die bisherigen Kontodaten der Raiffeisen-Volksbank Ebern eG noch für einen längeren Zeitraum akzeptiert werden, besteht jedoch für betroffene Kunden kein akuter Handlungsbedarf.

Muss ich vorhandene Schecks und andere Zahlungsvordrucke austauschen?

Die vorhandenen Vordrucke können Sie zunächst weiterverwenden und dann im Laufe der nächsten Monate gegen neue Exemplare austauschen.

Online-Banking

Ändert sich mein Zugang zum Online-Banking?

Nein, Sie können sich wie gewohnt mit dem VR-NetKey bzw. Alias und Ihrer bisherigen PIN anmelden.

Verwenden Sie hierzu bis zum 24.11.2017 (ca. 20 Uhr) den Aufruf über die bisherige Seite der ehemaligen Banken (https://www.rvb-ebern.de/banking-private/entry bzw. https://www.rv-bank-lif.de/banking-private/entry). Ab dem 25.11.2017 finden Sie die Anmeldung auf der neuen Internetseite www.vr-lif-ebn.de.

Für Kunden der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Ebern eG, die Ihre Bankgeschäfte über eine Zahlungsverkehrssoftware durchführen ist zu beachten, dass eine Umstellung in der Software notwendig ist. Anleitungen zu Ihrer Software finden sie hier:

Ich nutze eine Bankingsoftware eines Fremdherstellers, z.B. S-Firm oder Win-Data. Was muss ich hier ändern?

Auch hier müssen Sie als ehemaliger Kunde der Raiffeisen-Volksbank Ebern eG Ihre neue Bankleitzahl / BIC und ggf. neue Kontonummer hinterlegen. Bitte kontaktieren Sie den Hersteller Ihrer Software bezüglich einer Anleitung.

Ich bin Kunde der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Ebern eG und nutze den EBICS-Zugang. Was ist hier zu tun?

In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen. Ihre Kennungen besitzen auch nach der technischen Fusion ihre Gültigkeit. Die Kontonummern werden automatisch umgestellt.

Was passiert mit meinen gespeicherten Überweisungs-/Lastschriftvorlagen und elektronischen Kontoauszügen?

Alle an uns übertragenen Terminüberweisungen sowie Ihre elektronischen Kontoauszüge werden fusioniert. Ihre gespeicherten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen (sowohl für Privat- als auch Firmenkunden) werden ggf. an die neuen Bankverbindungsdaten angepasst. Bitte überprüfen Sie diese jedoch vor dem nächsten Verwenden auf ihre Richtigkeit.

Sollten Sie ggf. Auslandsvorlagen in Ihrem Online-Banking-Bereich hinterlegt haben, werden diese leider nicht fusioniert.

Noch nicht freigegebene Dateien im Online-Banking-Bereich für Firmenkunden werden fusioniert und können nach der Fusion bearbeitet werden.