- Dauerauftrag zur Zahlung nutzen
- Mietkaution klären
- Bei Unklarheiten mit Vermieter oder Nachbarn reden
Rechte & Pflichten als Mieter
Ein gutes Mietverhältnis spart Ärger
Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Mieter? – Hier erfahren Sie, was Sie müssen, dürfen oder vorab klären sollten. Als Mieter sind Sie auch Teil einer Gemeinschaft. Nicht allein das Gesetz, sondern auch Fairness und das Bemühen um den Anderen vereinfachen das Zusammenleben und stärken die Gemeinschaft. Dies ist auch unsere Leitidee als Genossenschaftsbank.
Wichtige Mieterpflichten
Pünktlich Miete zahlen
Ihre wichtigste Pflicht als Mieter ist es, jeden Monat pünktlich Ihre Miete zu zahlen. Pünktlich bedeutet, dass die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto Ihres Vermieters ist. Damit die Überweisung für die Miete automatisch erfolgt, richten die meisten Mieter einen Dauerauftrag ein. Denn nicht gezahlte Miete, nur zum Teil gezahlte Miete und auch unpünktlich gezahlte Miete können unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Mietkaution zahlen
Steht in Ihrem Mietvertrag eine Mietsicherheit, müssen Sie diese mit Beginn Ihres Mietverhältnisses leisten. Die Höhe ist auf maximal drei "Kaltmieten" begrenzt. Die Mietkaution wird oftmals in Form einer Barkaution, eines Mietkautions-Sparkontos oder als Mietkautionsbürgschaft übergeben. Ist ein Geldbetrag vorgesehen, dürfen Sie diesen in drei Monatsraten ab Mietbeginn zahlen. Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Formen der Mietkaution.
Wichtig: Die Mietkaution ist keine Sicherheit für nicht gezahlte Miete. Das heißt, sie darf weder während des Mietverhältnisses noch nach Beendigung mit der Miete verrechnet werden.
Schäden sofort melden
Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung möglichst schonend und pfleglich zu behandeln. Das heißt zum Beispiel: Das Reinigen, Heizen und Belüften der gesamten Wohnung sollte insoweit sichergestellt sein, dass Sie als Mieter bei Schäden keine Schuld trifft. Fallen Ihnen Mängel auf, die zu Folgeschäden führen könnten, müssen Sie diese Ihrem Vermieter zeitnah melden. Kommen Sie als Mieter diesen Pflichten nicht nach, müssen Sie im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.
Das steht Ihnen als Mieter zu
Mietpreis bremsen
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich informieren, ob die Höhe der Miete angemessen ist. Insbesondere in Wohngegenden, in denen die Mietpreisbremse gilt, darf bei Wiedervermietung die neue Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Orientierung bietet sowohl der Mietspiegel der jeweiligen Stadt als auch die Höhe der Vormiete. Als neuer Mieter haben Sie das Recht zu erfahren, wie viel Ihr Vormieter gezahlt hat. Bei Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und umfassenden Modernisierungen gilt die Mietpreisbremse in der Regel nicht.
Quote fürs Streichen gestrichen
Eine Wohnung, aus der Sie ausziehen, müssen Sie vollständig geräumt und besenrein an den Vermieter übergeben. Haben Sie die Wohnung nicht renoviert bezogen, müssen Sie in der Regel bei Auszug auch nicht renovieren. An den Schönheitsreparaturen müssen Sie sich nur beteiligen oder dafür aufkommen, wenn Sie über die vertraglich festgelegte Frist für die nächste Renovierung hinaus in der Wohnung gelebt, die Wohnung überdurchschnittlich stark bewohnt oder Schäden verursacht haben. Starre Quotenregelungen, die Mieter dazu verpflichten, sich generell an den Renovierungskosten zu beteiligen, gelten nicht mehr.
Fristen für Vermieter
- Bei Mängeln an der Wohnung, die Sie nicht selbst verschuldet haben, setzen Sie dem Vermieter schriftlich und per Einschreiben eine angemessene Frist mit Angabe eines Datums zur Beseitigung des Mangels.
- Der Vermieter darf normalerweise nur mit Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten. Der Termin sollte mindestens einen Tag vorher abgesprochen werden.
- Um Ihnen die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen, hat der Vermieter maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit.
Im Zweifel nachfragen
Auch der beste Mietvertrag oder die längste Hausordnung kann nicht jede Mietsituation oder Veränderung regeln. Daher sollten Sie im Zweifel Ihren Vermieter oder die Nachbarn vorab um Erlaubnis fragen.
Vermieter | Nachbarn |
---|---|
Besondere Nutzung von gemeinschaftlichen Flächen und Räumen | Feste feiern / Musik hören und musizieren |
Neue Mitbewohner oder Untermieter | Gebell vom Hund |
Größere Ein- und Umbauten | Rauchen und Grillen auf dem Balkon |
Mehr Freiheiten als Eigentümer
Weiter mieten oder doch kaufen?
Der Blick auf Ihren Kontoauszug zeigt, dass die Miete einer der höchsten, wenn nicht sogar der höchste Abbuchungsposten jeden Monat ist. Da liegt die Frage nahe: Weiterhin Miete zahlen oder lieber eine Immobilie kaufen? Eigentum abbezahlen statt jeden Monat Miete zahlen und mehr Rechte in den eigenen vier Wänden – das sind die Vorteile, die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen genießen. Wir prüfen gerne mit Ihnen, wie viel Eigentum Sie sich für Ihre derzeitige Miete leisten können und helfen Ihnen auch bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie.
Kündigung der Mietwohnung
Sie haben eine neue Mietwohnung gefunden oder der Einzug ins Eigenheim steht an. Um Ihre aktuelles Mietverhältnis zu beenden, müssen Sie schriftlich kündigen. Das unterschriebene Kündigungsschreiben schicken Sie am besten per Einwurf-Einschreiben und spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats an Ihren Vermieter. Als Mieter müssen Sie eine ordentliche Kündigung nicht begründen. Will Ihr Vermieter, dass Sie ausziehen, muss er die Kündigung immer begründen. Hat sich ein Mieter nicht an seine Pflichten gehalten, also vertragswidrig verhalten, muss er in der Regel vor der Kündigung vom Vermieter schriftlich abgemahnt werden.
Häufige Fragen zu Rechten und Pflichten als Mieter
In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die wenigsten Verträge enthalten eine Nachmieterklausel. Nur in bestimmten Härtefällen hat der Mieter das Recht zur Nachmieterstellung: berufsbedingter Umzug in eine weiter entfernte Stadt, schwere Krankheit, Umzug ins Alters- oder Pflegeheim, Heirat oder Familiennachwuchs. Trifft ein Fall zu, kann der Mieter einen geeigneten Nachmieter vorschlagen.
Bevor Sie Geld, Zeit und Energie in Ihre Mietwohnung investieren, schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab. Sie schützt Sie auch davor, dass Sie bei Auszug die alten Wasserhähne und den alten Boden wieder einbauen müssen. Denn Ihr Vermieter hat prinzipiell das Recht, dass Sie zum Ende des Mietverhältnisses den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung etwa durch einen örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht nicht ersetzen.