Das BGH-Urteil zu den AGB der Banken und seine Folgen

Da durch ein BGH-Urteil die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken verankerten Änderungsmechanismen als unwirksam erklärt wurden, erhielten Sie Ende August einen Brief von uns bzw. eine Hinweismeldung bei Anmeldung in Ihrem Online-Banking.

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen, welche wir Ihnen gerne beantworten möchten.

Warum muss ich zustimmen bzw. eine neue Vereinbarung treffen?

Das BGH hat die bisherige Methode, die Kontoführungsgebühren zu vereinbaren für unwirksam erklärt. Aus diesem Grund benötigen wir eine aktive Zustimmung zu unseren Kontoführungsgebühren, um wieder rechtssicher mit Ihnen zusammenarbeiten zu können. Für Sie bleibt alles beim Alten – auch die Preise ändern sich nicht.

Bis wann muss ich zustimmen?

Wir benötigen Ihre Zustimmung bis zum 15.09.2021.

 

Wie kann ich zustimmen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Als Onlinekunde werden Sie nach dem Login zur Zustimmungsseite weitergeleitet und können ganz bequem Ihre Zustimmung mit einem Klick erteilen.
  • Wenn Sie kein Online-Banking haben, erhielten Sie von uns einen Brief mit der Einverständniserklärung. Lassen Sie uns diese unterschrieben zukommen.
Ich habe das Formular nicht mehr. Was nun?

Unter untenstehenden Link finden Sie die Einverständniserklärung und unser Preis- und Leistungsverzeichnis. Alternativ können Sie auch in einer unserer Geschäftsstellen vorbeikommen.

Warum erhalte ich im eBanking immer noch die Aufforderung?

Sie haben die Möglichkeit auf verschiedenen Kanälen Ihre Zustimmung zu erteilen. Diese müssen miteinander synchronisiert werden. Ihre tagsüber erteilte Zustimmung wird hierbei erst nachts verarbeitet. Im ungünstigsten Fall wird Ihnen daher die Aufforderung einen Tag länger angezeigt.

 


Wir konnten Ihre spezielle Frage nicht beantworten? Ihr Kundenberater und unser KundenServiceCenter stehen Ihnen gerne unter der 09571/797-0 zur Verfügung.