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Junges Paar beim Fahrradausflug an der Küste

Dispokredit

Finanzieller Spielraum dank eingeräumter Überziehungsmöglichkeit

Der Dispokredit – eine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit – ist der Betrag, um den Sie Ihr Girokonto überziehen dürfen. Ob und in welcher Höhe Sie einen Dispositionskredit erhalten, ist abhängig von Ihrer Bonität. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Dispokredit in Absprache mit Ihrem Kreditinstitut anpassen, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung. Zinsen zahlen Sie nur für beanspruchte Beträge.

Vorteile des Dispokredits

Direkt verfügbar

Überziehungsmöglichkeit bei Bedarf sofort nutzen

Frei verwendbar

Selbst über den Einsatzzweck Ihres Kredits entscheiden

Jederzeit liquide

Gut zur Überbrückung finanzieller Engpässe

Immer transparent

Maximale Überziehungsmöglichkeit auf Ihrem Kontoauszug einsehbar

Einfach anpassbar

Bei Bedarf online eine Aufstockung Ihrer Kreditsumme veranlassen

Flexibel tilgbar

Rückzahlung durch Geldeingänge auf Ihrem Girokonto

Illustration: Zwei Personen mit Checkliste

Voraussetzungen für den Dispokredit

  • Sie sind volljährig.
  • Sie haben ein privat genutztes Girokonto bei Ihrer VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG.
  • Auf dieses Konto fließt monatlich Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Sie haben einen festen Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie haben keinen negativen SCHUFA-Eintrag.

Faustregel: Zwei bis drei Netto-Monatsgehälter sind als Dispobetrag möglich und üblich.

Konditionen für die eingeräumte Kontoüberziehung

 KontoKomfortKontoZukunftMeinKonto
Dispokredit
(eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit)
Variabler Sollzinssatz: 10,25 % pro Jahr
Variabler Sollzinssatz: 10,25 % pro JahrVariabler Sollzinssatz: 10,25 % pro Jahr
Geduldete Überziehung
(den Dispokredit übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)
Variabler Sollzinssatz: 10,25 % pro JahrVariabler Sollzinssatz: 10,25 % pro JahrVariabler Sollzinssatz: 10,25 % pro Jahr
Zinsbelastungsperiodevierteljährlich
vierteljährlichvierteljährlich

Hinweise

Gesetzliche Regelungen

Für die VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung  

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.


Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.


In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

FAQ zum Dispokredit

Was kostet der Dispokredit?

Außer den vereinbarten Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme des Dispokredites (eingeräumte Kontoüberziehung) keine Kosten an. Zinsen zahlen Sie nur für beanspruchte Beträge.

Was bedeutet „Bonität“?

Bonität ist ein anderes Wort für Kreditwürdigkeit. Diese wird von unabhängigen Auskunfteien wie der SCHUFA ermittelt. Eine gute Bonität kann sich positiv auf Ihre Kreditkonditionen auswirken.

Was ist die Schufa?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Daten, die Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten und damit über Ihre Kreditwürdigkeit geben. Einmal im Jahr können Sie eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft anfordern und so einsehen, welche Ihrer Daten die SCHUFA gespeichert hat.

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