Unsere Kontomodelle
8,90 € im Monat
KontoKomfort
ic_ablage_96Hier ist alles drin - genießen Sie die Vorteile eines Gesamtpakets.
Gratis bis 23 Jahre
MeinKonto
ic_ablage_96Auf geht’s in die finanzielle Selbstständigkeit.
5,90 € im Monat
KontoZukunft
ic_ablage_96Mit unserem KontoZukunft sind Sie voll digital unterwegs.
Das ist bei jedem Konto dabei
Bargeld abheben
Kontoauszüge abrufen
VR Banking App
OnlineBanking
Kontaktlos bezahlen
Girokonto-Vergleich
KontoKomfort | KontoZukunft | MeinKonto | |
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Monatliches Kontoführungsentgelt | 8,90 € | 5,90 € | Gratis bis 23 Jahre |
Leistungen | |||
Preis je Geschäftsvorfall | 0,00 € 1 | 0,00 € 1 | |
Beleghafter Geschäftsvorfall | 0,00 € 1 | 3,00 € | |
Geschäftsvorfall erfasst durch einen Mitarbeiter | 3,00 € | 3,00 € | |
OnlineBanking im PIN/TAN Verfahren | |||
Bargeldtransaktionen | |||
Bargeldeinzahlung oder Bargeldauszahlung am Schalter | 1,00 € | ||
Kostenlose Bargeldauszahlung an rund 14.300 Geldautomaten bundesweit | |||
Ausgabe einer girocard (Debitkarte) jährlich | 6,00 € | 6,00 € | |
Services | |||
Persönliche Beratung vor Ort | |||
Kontoauszüge im OnlineBanking | |||
Kontoauszüge am Auszugsdrucker | |||
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) | |||
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1 Insgesamt pauschal mit 70 Freiposten, je weitere Buchung 0,12 €.
Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG.
Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sie können Ihr Girokonto bei der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt und Sie können im Fall der Fälle zum Beispiel Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Ausgenommen sind Gemeinschaftskonten. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie bei uns einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein sogenanntes P-Konto stellen. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bestehen aber weiter.
- Gut zu wissen: Kindergeld und gewisse andere Sozialleistungen können nicht gepfändet werden.