- Hohe Renditechancen möglich
- Beteiligung an börsennotierten Unternehmen
- Langfristige Geldanlage
Aktien zur langfristigen Geldanlage
Nehmen Sie am Börsengeschehen teil
Mit einer Geldanlage in Aktien nehmen Sie direkt am Börsengeschehen teil. Sie werden zum Miteigentümer des börsennotierten Unternehmens und sind an den Erträgen, aber auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt.
Streuen Sie Ihre Investitionen
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Als Aktionär, also als Inhaber einer Aktie sind Sie Miteigentümer an einem börsennotierten Unternehmen und können so jährlich eine Dividende erhalten. Wenn Sie Ihr Geld in Aktien verschiedener Unternehmen und verschiedener Branchen investieren, streuen Sie das Risiko. Sie gleichen eventuelle Kursverluste bei einzelnen Aktienwerten durch Kursgewinne bei anderen aus. Je länger Sie eine Aktie halten, desto größer ist Ihre Chance auf eine hohe Rendite.
Die Vorteile von Aktien auf einen Blick
- Direkte Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen
- Renditechancen durch Kurssteigerungen
- Börsentäglich handelbar
- Streuung des Risikos durch Investition in verschiedene Aktien
Ihre Risiken bei Geldanlagen in Aktien
- Vollständiger Verlust des Anlagekapitals bei Insolvenz des börsennotierten Unternehmens möglich
- Kapitalverlust durch Kurssenkungen
- Unvorhergesehene Schwankungen
- Kursverlauf hängt auch von psychologischen Faktoren ab (Hoffnungen, Befürchtungen, Vermutungen und Stimmungen von Käufern und Verkäufern)
Häufige Fragen zu Aktien
Die Hauptmotivation für Aktienunternehmen bei der Ausgabe von Aktien besteht in der Beschaffung von Eigenkapital. Als Anleger stellen Sie dem Unternehmen Geld zur Verfügung und bekommen dafür Aktien als Anteilschein am Unternehmen. Damit erwerben Sie auch verschiedene Unternehmensrechte, zum Beispiel ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Man unterscheidet Aktien nach der Beteiligung am Grundkapital, der Form der Übertragung und dem Umfang der verbrieften Rechte. Am häufigsten geben Unternehmen Stammaktien aus. Damit verbunden sind folgende Grundrechte:
- Teilnahme an der Hauptversammlung,
- Stimmrecht in der Hauptversammlung,
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn,
- Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien.
Bei Vorzugsaktien entfällt in der Regel das Stimmrecht. Im Gegenzug erwerben Sie als Anleger bestimmte Vorzüge, zum Beispiel eine höhere Dividende.
Aktien werden sowohl an der Börse als auch außerbörslich gehandelt. Da sie keine feste Laufzeit haben, können Sie Aktien jederzeit kaufen und wieder verkaufen. Der Kurs wird durch Angebot und Nachfrage gebildet.
- Ggf. Kosten für ein Wertpapierdepot: Um Aktien kaufen und verkaufen zu können, benötigen Sie ein Wertpapierdepot, das je nach Kreditinstitut mit Kosten verbunden ist.
- Transaktionskosten: Bei jedem Kauf und Verkauf fallen prozentual Transaktionskosten an. Für Kleinaufträge gibt es hier in der Regel eine Mindestgebühr.
- Ggf. Maklercourtage und börsenplatzabhängige Entgelte.
Grundsätzlich sollten Sie beachten, wie oft und in welcher Höhe Sie mit Aktien handeln. Wenn Sie wenig handeln, sollten Sie Wert auf geringe Depotkosten legen. Handeln Sie viel, sollten Sie vor allem die Transaktionskosten im Blick behalten. Hier können sich auch kleine Beträge summieren.
Aktien werden in Indizes eingeteilt, um die Entwicklung von verschiedenen Märkten abzubilden. Die wichtigsten deutschen Indizes sind DAX, TecDAX, MDAX, SDAX und DivDAX. Der DAX (Deutscher Aktienindex) bildet die Entwicklung der 40 größten und umsatzstärksten deutschen Unternehmen ab. Er ist gleichzeitig der Spiegel für die deutschen "Bluechip"-Aktien. Dies sind besonders umsatzstarke Aktien mit hohem Börsenwert, deren Unternehmen einen großen internationalen Bekanntheitsgrad genießen.
Zins- und Dividendenerträge unterliegen als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" der Einkommensteuer. Da die Abgeltungssteuer nicht nur Kapitalerträge, sondern auch Veräußerungsgewinne umfasst, sollten Sie bei einer Geldanlage in Aktien Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen. Den Freistellungsauftrag können Sie maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags stellen (1.000 Euro Ledige / 2.000 Euro Verheiratete).
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.