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- Jederzeit online handeln
Brokerage im OnlineBanking
Schnell und einfach an der Börse handeln
Mit dem Wertpapierdepot von Ihrer VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG können Sie das Online-Brokerage nutzen. Damit verwalten Sie Ihr Depot einfach und bequem im OnlineBanking oder in der VR Banking App. So haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei. Kaufen und verkaufen Sie Wertpapiere oder verwalten Sie Ihre Sparpläne, wo immer Sie möchten.
Das Brokerage im Überblick
Alles in einer Hand
Mit unserem Brokerage erhalten Sie schnell und komfortabel einen Überblick über das aktuelle Marktgeschehen: Profitieren Sie von der umfangreichen Auswahl weltweiter Handelsplätze, zahlreichen Möglichkeiten zur Individualisierung und vielen weiteren Funktionen. Unser Brokerage können Sie komfortabel direkt in Ihrem OnlineBanking und in der VR Banking App nutzen. So können Sie jederzeit und von überall auf das aktuelle Marktgeschehen reagieren.
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Ihre Vorteile
Umfangreiches Informations- und Orderangebot
- Wertpapiere an nationalen und internationalen Börsen handeln
- Überblick über Ihren Depotbestand sowie den Stand Ihrer Auftragsausführungen im Orderbuch
- Beobachtung der Börsenmärkte über eine individuelle Watchlist
- Vielfach ausgezeichnetes Research der DZ BANK
- Marktdaten und Kurse in Echtzeit
- Steuerung Ihrer Geldanlage über die Notiz- und Kursalarm-Funktion
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Wertpapierdepot eröffnen
Das Wertpapierdepot in Ihrem OnlineBanking
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch bequem an Börsen in der ganzen Welt. Eröffnen Sie jetzt Ihr Depot einfach online und entdecken Sie unser Brokerage-Angebot.
Rechtliche Hinweise
Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an andere Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe. Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“).
Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade):
Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei derselben Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.
Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade):
Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot vom Ehepartner, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.
Was ist darüber hinaus börsenrechtlich unter verbotenen „Cross Trades“ bzw. verbotenen „Pre-Arranged- Trades“ zu verstehen?
Zusätzlich zu dem in der MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung, Art. 12 und Art. 15) verankerten Verbot der Marktmanipulation ergibt sich auch aus börsenrechtlichen Vorschriften, dass die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten ist: Wir verweisen diesbezüglich auf § 3 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. Hiernach dürfen Orders, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden, nicht wissentlich von einem oder mehreren Börsenhändlern eines Unternehmens eingegeben werden.
Ebenso wenig dürfen Börsenhändler unterschiedlicher Unternehmen nach vorheriger Absprache Orders eingeben, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden (sog. „Pre-Arranged-Trade“). Bitte beachten Sie, dass diese Verbote auch Sie als Kunde betreffen, wenn die hier erwähnten Orders von Ihnen ausgehen. Insbesondere beim Online-Brokerage müssen auch Sie die Vorgaben der Börsenordnung und der weiteren börsenrechtlichen Vorschriften zwingend beachten, vgl. § 37 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse.
Verstöße gegen die genannten börsenrechtlichen Vorschriften können durch den Sanktionsausschuss, beispielsweise der Frankfurter Wertpapierbörse, geahndet werden. Wir sind daher angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass auch Sie als mittelbarer Handelsteilnehmer für die bestehenden Verbote sensibilisiert werden. Dies soll dazu beitragen, dass unzulässige Orders nicht in das beim Online-Brokerage genutzte Orderrouting-System eingegeben und börsenrechtliche Verstöße vermieden werden.
Bitte machen Sie sich mit den börsenrechtlichen Vorschriften vertraut. Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung können Sie ebenso wie die weiteren börsenrechtlichen Vorschriften kostenlos auf der Internetseite der jeweiligen Börse abrufen. Das Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse finden Sie unter https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/dbcm-de/meta/frankfurter-wertpapierboerse-regelwerke
Wie mache ich es richtig:
- Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben!
- Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren. Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.
Mögliche rechtliche Folgen einer verbotenen Marktmanipulation:
Verbotene Marktmanipulation kann von den Strafverfolgungsbehörden als Straftat oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.
Stand: 28.11.2023
Häufige Fragen zum Brokerage
Mit unserem Brokerage haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wertpapiere an allen nationalen und den wichtigsten internationalen Börsen zu handeln.
Mobile-Brokerage ist als Service komfortabel in die VR Banking App für iOS- und Android-Betriebssysteme integriert. Damit steht Ihnen der Service automatisch zur Verfügung.